Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Privatpraxis Approbiert Arzt Ali Murat Sonel
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge und sonstigen Leistungen zwischen der
Privatpraxis Ali Murat Sonel
P 7, 1, 68161 Mannheim
(im Folgenden “Praxis” oder “Arzt”)
und den Patienten (im Folgenden “Patient” oder “Patientin”) als Vertragspartner.
(2) Abweichende Regelungen des Patienten gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Behandlungsvertrag kommt durch die Annahme des Behandlungsangebotes durch den Patienten zustande. Dies erfolgt in der Regel durch die Vereinbarung eines Behandlungstermins und dessen Wahrnehmung.
(2) Bei Notfällen kommt der Vertrag bereits durch die Inanspruchnahme der Notfallbehandlung zustande.
§ 3 Leistungen und Pflichten des Arztes
(1) Der Arzt verpflichtet sich, den Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu behandeln.
(2) Der Arzt ist zur ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB verpflichtet.
(3) Die Behandlung erfolgt in der Regel in den Praxisräumen während der offiziellen Sprechzeiten. Hausbesuche sind nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung möglich.
§ 4 Pflichten des Patienten
(1) Der Patient verpflichtet sich, alle für die Diagnose und Behandlung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.
(2) Der Patient hat die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Bei Verhinderung ist die Praxis mindestens 24 Stunden vorher zu informieren.
(3) Der Patient ist verpflichtet, die vereinbarten Honorare fristgemäß zu bezahlen.
§ 5 Terminvereinbarung und Absagen
(1) Termine können telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbart werden.
(2) Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage (weniger als 24 Stunden vor Termin) behält sich die Praxis vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von [z.B. 50€ oder bestimmter Prozentsatz] des vereinbarten Honorars zu berechnen.
(3) Die Praxis ist berechtigt, bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen die weitere Behandlung abzulehnen.
§ 6 Honorar und Abrechnung
6.1 Honorarvereinbarung
(1) Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Für Leistungen, die nicht in der GOÄ aufgeführt sind, werden analoge Positionen oder individuelle Honorarvereinbarungen zugrunde gelegt.
6.2 Abrechnung
(1) Selbstzahler erhalten nach jeder Behandlung eine Rechnung, die innerhalb von [14 Tagen] ab Rechnungsdatum fällig ist.
(2) Bei privat versicherten Patienten wird in der Regel direkt mit der Versicherung abgerechnet, sofern eine entsprechende Abrechnungsvollmacht vorliegt.
(3) Für Beamte und deren Angehörige erfolgt die Abrechnung entsprechend den beihilferechtlichen Bestimmungen.
6.3 Vorschuss
(1) Die Praxis ist berechtigt, für umfangreiche Behandlungen oder Operationen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
(2) Bei nicht versicherten ausländischen Patienten kann die volle Kostendeckung im Voraus verlangt werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich die Praxis vor, weitere Behandlungstermine abzusagen oder nur gegen Vorkasse zu behandeln.
§ 8 Haftung
(1) Der Arzt haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln uneingeschränkt.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Arzt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(3) Die Haftung ist auf die Summe der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt, mindestens jedoch auf [z.B. 3 Mio. € pro Schadensfall].
(4) Für mittelbare Schäden (z.B. Verdienstausfall) wird keine Haftung übernommen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Die ausführlichen Bestimmungen zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, die auf der Website der Praxis einsehbar ist und auf Wunsch ausgehändigt wird.
(3) Der Patient erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Fotodokumentationen und andere medizinische Aufzeichnungen sind geistiges Eigentum des Arztes.
(2) Der Patient erhält auf Wunsch Kopien der für ihn relevanten Unterlagen. Die Originale verbleiben in der Praxis.
§ 11 Aufbewahrungspflichten
(1) Die Praxis bewahrt die Patientenunterlagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung auf.
(2) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis ist Mannheim, sofern der Patient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
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Stand: Mai 2024
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Wichtige Hinweise für Ihre Privatpraxis:
Besonders zu beachten:
1. § 5 Absagegebühr: Diese muss angemessen sein. 50-100€ sind üblich, aber prüfen Sie die Rechtsprechung. Besser: “in Höhe des vereinbarten Konsultationshonorars”
2. § 6 GOÄ: Bei Privatpatienten müssen Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anwenden. Ergänzen Sie ggf.:
Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der GOÄ, wobei der Steigerungsfaktor individuell gemäß § 5 GOÄ vereinbart wird.
3. § 8 Haftung: Lassen Sie diesen Punkt unbedingt von Ihrem Haftpflichtversicherer und einem Anwalt prüfen! Die Formulierung muss mit Ihrer Versicherungspolice kompatibel sein.
4. Ergänzung für Schönheitschirurgie/Kosmetik:
Falls Sie ästhetische Behandlungen anbieten, fügen Sie einen besonderen Aufklärungs- und Einwilligungsparagraphen hinzu.
5. Online-Terminbuchung: Falls vorhanden, regeln Sie die technischen Details und Haftungsausschlüsse.
Praktische Umsetzung:
1. Vorlage für Patienten: Erstellen Sie eine kurze, verständliche Patienteninformation basierend auf den AGB
2. Einwilligungen: Die AGB ersetzen nicht die notwendigen medizinischen Aufklärungs- und Einwilligungsbögen
3. Sichtbarkeit: Stellen Sie die AGB auf Ihrer Website bereit und hängen Sie sie in der Praxis aus
4. Bestätigung: Lassen Sie neue Patienten die Kenntnisnahme der AGB bestätigen (z.B. im Anmeldebogen)
Optionaler Zusatz für Privatpraxen mit besonderem Service:
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*§ 13 Besondere Serviceleistungen*
(1) Die Praxis bietet nach Vereinbarung folgende Serviceleistungen an:
• Prioritäre Terminvergabe (Premium-Sprechstunde)
• Erweiterte Sprechzeiten
• Direkte telefonische Erreichbarkeit des Arztes
• Ausführliche Zweitmeinungen
(2) Für diese Serviceleistungen können gesonderte Honorare vereinbart werden, die über die GOÄ-Regelsätze hinausgehen.